Ihre Feuerwehr gibt folgende Verhaltensregeln:
- Stellen Sie den Grill kippsicher auf und halten Sie zu brennbaren Gegenständen etwa fünf Meter Abstand.
- Achten Sie beim Kauf von Grillgeräten auf die DIN EN 1860-1 und vorzugsweise auf das GS-Zeichen, bei Gasgrillen auf eine „CE“-Kennzeichnung.
- Betreiben Sie einen Grill (ausgenommen elektrische Tischgrille) niemals in geschlossenen Räumen. Es besteht Erstickungsgefahr!
- Beaufsichtigen Sie Ihr Grillfeuer und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine am Grill. Der Sicherheitsabstand von Kindern zum Grill sollte mindestens drei Meter betragen.
- Löschen Sie bei starkem Wind auch die Glut ab.
- Alarmieren Sie bei einem Brand oder Unfall unverzüglich Feuerwehr und Rettungsdienst.
- Wenn jemand Verbrennungen erlitten hat, kühlen Sie mit sauberem Wasser, bis der Rettungsdienst eintrifft.
- Halten Sie immer Löschmittel bereit! Um entflammte Kleidung effektiv und schnell zu löschen, wird das Opfer auf dem Boden gerollt.
- Sollte Fett in Brand geraten, löschen Sie es nicht mit Wasser, sondern durch Abdecken! Es wird beimEinsatz von Wasser zu einer enormen Fettexplosion kommen.
- Restglut und Asche erst nach völligem Erkalten entsorgen.
- Verwenden Sie nur handelsübliche Grillkohle und Grillanzünder. Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger zum Anzünden des Grills.