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Einsätze & Neuigkeiten – Seite 45 – Feuerwehr der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)

Über die europäische Notrufnummer 112 gelangen Sie rund um die Uhr zum Notrufdienst von Feuerwehr und Rettungsdienst. Über festgelegte Einsatzstichworte werden dann zielgerichtet Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes alarmiert, die mit den notwendigen Fahrzeugen zur Einsatzstelle ausrücken.


Wir berichten über alle Einsätze mit Bildern in unseren Facebook- und Instagram-Feeds. Dabei entstehen die Bilder immer unter dem Schutz der Privatsphäre. Ein Großteil der täglichen Einsätze sind Bagatelleinsätze wie z.B. Hubschrauberlandungen, Türöffnungen für den Rettungsdienst oder Fehlauslösungen von Brandmeldeanlagen, zu welchen wir lediglich Kurzberichte bzw. Statusmeldungen veröffentlichen. Nennenswerte Einsätze werden hier genauer, d.h. mit Bild und Lagebericht vorgestellt.

Ein großes Maß an Arbeit bei der Feuerwehr findet im Hintergrund statt: Ausbildung, Planung und Instandhaltung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vereinsarbeit. Daher möchten wir neben den Einsätzen auch Einblicke in diese Bereiche geben.


Die drei neusten Instagram-Beiträge

Einsatzliste und Neuigkeiten

Stadtpokal Viermünden Jahr 2012 Fotos: Julian Briel [gallery columns="5" link="file" ids="1706,1707,1708,1709,1710,1711,1712,1713,1714,1715,1716,1717,1718,1719,1720,1721,1722,1723,1724,1725"]  
Einsatzleiter: Martin Trost Fotos: WLZ-FZ
Ausbilder: David Tschirner Fotos: Julian Briel
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Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

  1. Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben „BAM“ beginnt (zum Beispiel: BAM-PII-0537), klar zu erkennen.
  2. Die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden in aller Ruhe lesen und beim Zünden auch beachten. Sie ist auf jedem Feuerwerksartikel und auf der Verpackung aufgedruckt.
  3. Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Feuerwerkskörper der Klasse II wie Raketen, Kanonenschläge, Blitze und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von ihnen gezündet werden.
  4. Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Klasse I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden.
  5. Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumen zünden. Achte immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörper und Personen.
  6. Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzenden Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können.
  7. Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen.Raketen nur senkrecht starten. Am besten ist eine schwere Wein- oder Sektflaschen als Startrampe zu benutzen. Noch besser ist es, diese Flasche vor dem Raketenstart in die Erde einzugraben. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit genutzt werden. Und die Raketen nie gegen Hindernisse, wie zum Bespiel Dachvorsprünge oder Bäume, auf die Reise schicken.
  8. Niemals mehrere Feuerwerkskörper zu einem Bündel vereinen.
  9. Niemals die Zündschnur verkürzen.
  10. Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal zünden.
  11. Niemals gezündete Knallkörper auf Menschen oder Tiere zuwerfen. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen.
     
Gerade, wenn es um Menschenleben geht, ist es wichtig, dass schnell und präzise alarmiert  und eingesetzt werden. Dafür braucht die Feuerwehr Ihre Unterstützung! Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengetragen, die Ihnen in einer Notsituation helfen können, schnellstmöglich Hilfe anzufordern.

DIE NOTRUFNUMMERN:

  • 112 – Feuer, Verkehrsunfälle mit Personenschaden, medizinische Notfälle, usw. Diese Rufnummer gilt europaweit!
  • 06131 19240– die Notrufnummer der Giftinformationszentrale
  • 19222– Rufnummer des Rettungsdienstes für Krankentransporte(keine Notfälle!)
 

DIE 5 W-FRAGEN:

 Um möglichst viele Informationen kurz und knapp zu übermitteln gibt es die Regel der 5-W-Fragen,bei der auch die Reihenfolge eine wichtige Rolle spielt.  
  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen!
 

Bei einem Verkehrsunfall müssen die Rettungskräfte schnell vor Ort sein. Muss eine Person aus einem Fahrzeug befreit werden, zählt jede Sekunde. Oft dauert es mehrere Minuten, bis die verunfallte Person medizinisch versorgt werden kann. 

Die Vielzahl der unterschiedlichen Marken und Fahrzeugmodelle macht ein Standart bei Feuerwehr und Rettungsdienst nicht möglich. Jeder Autohersteller baut seine Autos anders und bei jedem Modell sind die Details unterschiedlich. Sei es der Platz der Autobatterie oder die Schwachstellen der Karosserie.   Damit Feuerwehr und Rettungsdienst schneller helfen können, gibt es seit einigen Jahren sogenannte Rettungskarten. Dabei handelt es sich um ein farbiges Din-A4-Blatt mit einer Zeichnung ihres Autos. Dort sind die verschiedenen Punkte eingezeichnet, an denen die Feuerwehr im Ernstfall angreifen kann, um Sie schnell aus dem PKW zu befreien. Auch der Platz der Autobatterie und Airbags sind markiert.                   Da die Rettungskarten von Automobilclubs und Fahrzeugherstellern in ganz Europa entwickelt wurden, gibt es für nahezu jedes Fahrzeugmodell solch eine Karte. Damit die Einsatzkräfte im Fall der Fälle nicht lange suchen müssen, eignet sich die Sonnenschutzblende als Platz der Rettungskarte.             Die Rettungskarte für Ihren PKW bekommen sie kostenfrei auf den Seiten der deutschen Automobilclubs und der Autohersteller sowie auf http://www.rettungskarten.eu/
Gerade, wenn es um Menschenleben geht, ist es wichtig, dass schnell und präzise alarmiert  und eingesetzt werden. Dafür braucht die Feuerwehr Ihre Unterstützung! Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengetragen, die Ihnen in einer Notsituation helfen können, schnellstmöglich Hilfe anzufordern.

DIE NOTRUFNUMMERN:

  • 112 – Feuer, Verkehrsunfälle mit Personenschaden, medizinische Notfälle, usw. Diese Rufnummer gilt europaweit!
  • 06131 19240– die Notrufnummer der Giftinformationszentrale
  • 19222– Rufnummer des Rettungsdienstes für Krankentransporte(keine Notfälle!)

DIE 5 W-FRAGEN:

  Um möglichst viele Informationen kurz und knapp zu übermitteln gibt es die Regel der 5-W-Fragen,bei der auch die Reihenfolge eine wichtige Rolle spielt.  
  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen!
 
Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: „Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?“. Hier finden Sie die Antwort. Höchste Eile geboten Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten – dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt: § 35 StVO Sonderrechte (Auszug) (1)Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. […] (5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen: § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug) (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Gesetzliche Verpflichtung Durch die beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will. Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer unserer Einsatzfahrten geweckt werden sollten. Einsatzfahrzeuge, auch die der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren nicht ohne Grund mit „Tatütata“ durch die Straßen. Wir sind auch für Sie da Bitte denken Sie daran: Sie können weiterschlafen – unsere Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem Bett lagen, jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und auch am Morgen zur Arbeit müssen, werden dies so schnell nicht schaffen. Wenn Sie einmal nachts die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so können Sie auf uns zählen. Ob dabei andere aus dem Schlaf gerissen werden, ist dabei für Sie nicht von Bedeutung. Im Gegenteil: Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr bei Ihnen eher eintrifft.